RS Vwgh 2013/6/27 2010/07/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2013
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs1;
WRG 1959 §34 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0150 E 23. September 2004 RS 3

Stammrechtssatz

Grundeigentümern im Schutzgebietsbereich kommt das Recht zu, sowohl gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in ein Schutzgebiet als auch gegen die vorgesehenen Anordnungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung ihrer Grundstücke Einwendungen zu erheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070205.X01

Im RIS seit

16.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten