RS OGH 2013/8/7 3R186/13w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2013
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Norm

ZPO §10
ZPO §64 Abs1 Z3
ABGB §276 Abs2

Rechtssatz

Eine Bevorschussung der dem als Sachwalter für den Betroffenen im Zivilprozess einschreitenden Rechtsanwalt entstehenden (hier: Vertretungs-) Kosten im Kostenbestimmungsverfahren nach § 10 ZPO ist dann ausgeschlossen, wenn bei dem von ihm Vertretenen die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe (hier: nach § 64 Abs 1 Z 3 ZPO) vorliegen.

Entscheidungstexte

  • 3 R 186/13w
    Entscheidungstext LG Feldkirch 07.08.2013 3 R 186/13w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2013:RFE0100019

Im RIS seit

16.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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