RS Vwgh 2013/5/29 2011/22/0277

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Veröffentlicht am 29.05.2013
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §44 Abs3;
NAG 2005 §44b Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/21/0142 E 27. Mai 2010 RS 2

Stammrechtssatz

Im Grunde des § 44b Abs 1 NAG 2005 haben nach der Erlassung der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Umstände keinen Einfluss auf die Beurteilung, ob die auf § 44b Abs 1 Z 1 NAG 2005 gegründete Antragszurückweisung von der Erstbehörde zu Recht vorgenommen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011220277.X01

Im RIS seit

28.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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