RS Vwgh 2013/5/22 2012/03/0144

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Veröffentlicht am 22.05.2013
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §1 Abs3;
ORF-G 2001 §10 Abs5;
ORF-G 2001 §10 Abs6;
ORF-G 2001 §10 Abs7;
ORF-G 2001 §32 Abs1;
ORF-G 2001 §4 Abs5;

Rechtssatz

Zielte ein als Dienstanweisung zu qualifizierendes Ersuchen des Chefredakteurs nur auf die Richtigstellung einer zuvor erfolgte missverständliche Berichterstattung ab und diente daher der Durchsetzung des den ORF treffenden Objektivitätsgebotes, kann darin ein unzulässiger Eingriff in die Unabhängigkeit der betroffenen programmgestaltenden bzw journalistischen Mitarbeiter iSd § 32 Abs 1 ORF-G 2001 nicht gesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012030144.X02

Im RIS seit

01.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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