RS Vwgh 2013/5/24 2013/02/0085

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Veröffentlicht am 24.05.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;
StVO 1960 §99 Abs1a;

Rechtssatz

Die Annahme, allein ein Messprotokoll könne einen Beweis über die Alkoholisierung erbringen, ist unzutreffend. Eine solche Beweisregel, die im Übrigen dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung widerspräche, findet sich nicht in der Judikatur des VwGH (vgl. E 15. Dezember 1992, 92/11/0198). Der VwGH hat im Gegenteil auch in einem Fall eines nicht vorhandenen Messstreifens in freier Beweiswürdigung den Beweis von gültigen Blasversuchen als erbracht angesehen (vgl. E 17. Juni 2004, 2002/03/0111).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberFeststellung der AlkoholbeeinträchtigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomatfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013020085.X01

Im RIS seit

19.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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