RS OGH 2013/5/2 10Bs105/13m, 10Bs263/13x

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Veröffentlicht am 02.05.2013
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Norm

StVG §179a Abs2 SMG §179a Abs2

Rechtssatz

§ 179a Abs 2 StVG regelt den (allfälligen) Behandlungskostenersatz des Bundes gegenüber einem bedingt Entlassenen. Dritte Personen sind hievon - namentlich auch in Ansehung ihrer Entlohung durch einen Klienten - nicht unmittelbar betroffen, sodass sie keine Rechtsmittellegitimation haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000094

Im RIS seit

29.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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