RS Vwgh 2013/5/28 2013/05/0005

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Veröffentlicht am 28.05.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs7;
AVG §73 Abs2;

Rechtssatz

Die Auffassung, es sei rechtlich gar nicht möglich, einen eingebrachten Devolutionsantrag wirksam zurückzuziehen, ist unzutreffend (Hinweis Hengstschläger/Leeb, AVG, Rz 35 zu § 73 AVG, unter Hinweis auf die ständige Judikatur des VwGH und mit abschließendem Hinweis auf § 13 Abs. 7 AVG; aus jüngster Zeit E vom 13. November 2012, 2010/05/0047).

Schlagworte

Antragsrückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013050005.X01

Im RIS seit

01.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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