RS Vwgh 2013/5/28 2011/05/0076

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Veröffentlicht am 28.05.2013
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwRallg;
ZustG §17 Abs2;
ZustG §21 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/05/0063 E 16. Oktober 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Die gesetzlichen Vorschriften über die Zustellung, auch über die Form der Zurücklassung der Hinterlegungsanzeige können durch eine Vereinbarung zwischen Postzusteller und Empfänger nicht geändert werden.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011050076.X02

Im RIS seit

01.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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