RS OGH 2013/6/28 10Bs207/13m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2013
beobachten
merken

Norm

GebAG §43 Abs1

Rechtssatz

Für die (ausschließliche) Klärung der Frage der Zurechnungs(un)fähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt ist die Mühewaltungsgebühr lediglich einmal zuzuerkennen.

Entscheidungstexte

  • 10 Bs 207/13m
    Entscheidungstext OLG Graz 28.06.2013 10 Bs 207/13m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000096

Im RIS seit

12.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten