Norm
GebAG §43 Abs1Rechtssatz
Für die (ausschließliche) Klärung der Frage der Zurechnungs(un)fähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt ist die Mühewaltungsgebühr lediglich einmal zuzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000096Im RIS seit
12.07.2013Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013