RS AsylGH Erkenntnis 2013/04/29 C5 220776-3/2008

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Veröffentlicht am 29.04.2013
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Rechtssatz 1

 

Das Aufenthaltsverbot ist zwar aufgehoben worden, es ist aber bei der Interessenabwägung ebenso zu berücksichtigen wie jedes andere "abgelaufene" Aufenthaltsverbot, das ein Fremder nicht befolgt hat und dessen Vollstreckung er etwa - wie im Beschwerdefall - dadurch vereitelt hat, dass er einen (unbegründeten) Asylantrag gestellt hat.

Schlagworte
Aufenthaltsverbot, Interessensabwägung
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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