RS Vfgh 2013/2/21 B1291/12

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Veröffentlicht am 21.02.2013
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27 RECHTSPFLEGE
27/01 Rechtsanwälte

Norm

EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien
DSt 1990 §16
RAO §9

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Zustellung eines Bescheides und Ausfolgung von Fremdgeld nicht an seinen Mandanten sondern an eine nicht vertrauenswürdige Person

Rechtssatz

Keine Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren; vertretbare Annahme der fehlenden rechtlichen Relevanz für einen Beweisantrag betreffend eine Zeugeneinvernahme.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial, Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2013:B1291.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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