RS Vfgh 2013/2/22 U2080/12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2013
beobachten
merken

Index

10 VERFASSUNGSRECHT
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof,
Asylgerichtshof

Norm

GebührenanspruchsG 1975
ZPO §63 Abs1, §64 Abs1 Z1 litc

Leitsatz

Zuspruch von Kosten an den Einschreiter als Dolmetscher für Übersetzungen infolge Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der einstweiligen Befreiung von der Entrichtung von Gebühren für Dolmetscher; verzeichnete Gebühren vom Verfahrenshelfer bestätigt

Entscheidungstexte

  • U 2080/12
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.02.2013 U 2080/12

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, Gebühr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2013:U2080.2012

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten