RS OGH 2012/10/9 3R164/12f

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Veröffentlicht am 09.10.2012
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Norm

GebAG §30

Rechtssatz

Die „unumgängliche Notwendigkeit“ der Beiziehung von Hilfskräften ist teleologisch dahin einzuschränken, dass der diesbezügliche Aufwand bereits dann zu ersetzen ist, wenn die Verwendung von Hilfskräften keine höheren Kosten verursacht hat, als sie ohne deren Beiziehung betragen hätten.

Entscheidungstexte

  • 3 R 164/12f
    Entscheidungstext OLG Graz 09.10.2012 3 R 164/12f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2012:RG0000085

Im RIS seit

18.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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