RS Vwgh 2012/9/25 2008/13/0201

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Veröffentlicht am 25.09.2012
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §1 Abs4;

Rechtssatz

§ 1 Abs. 4 zweiter Satz EStG 1988 stellt auf das Welteinkommen ab (vgl. Doralt, EStG9 (2005), § 1 Tz 61, und die Bezugnahmen auf Judikatur des EuGH bei Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar, 43. Lieferung (März 2009), § 1 Tz 21, Seite 39) und verlangt seine Teilung in einen der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Teil einerseits und die übrigen Einkünfte andererseits. "Bei Verlusten im Ausland" sind "die Einkunftsgrenzen jedenfalls erfüllt" (vgl. Doralt, a.a.O., Tz 62),

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2008130201.X01

Im RIS seit

31.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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