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41 Innere AngelegenheitenNorm
AsylG 2005 §5, §10Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchZurückweisung des Asylantrags und Ausweisung einer nicht besondersschutzwürdigen Person nach Griechenland im Hinblick auf die - zumEntscheidungszeitpunkt - maßgebliche RechtsprechungRechtssatz
Angefochtene Entscheidung vor dem Urteil des EGMR vom 21.01.11, Fall MSS gegen Belgien und Griechenland, Appl 30696/09, und dem E v 07.10.10, U694/10, erlassen.
Der AsylGH hat sich ausführlich mit der - zum Entscheidungszeitpunkt - maßgeblichen Rechtsprechung zur Überstellung von Asylwerbern nach Griechenland auseinander gesetzt und vor diesem Hintergrund die Ausweisung des Beschwerdeführers (Staatsangehöriger von Afghanistan), der keine besonders schutzwürdige Person iSd Judikatur des VfGH ist, nach Griechenland für zulässig erachtet. Die ausreichend begründete Entscheidung beruht auf einer jedenfalls denkmöglichen Gesetzesanwendung.
Auch nachvollziehbare und denkmögliche Begründung hins der Annahme der Volljährigkeit des Beschwerdeführers auf Grund mehrerer Gutachten von medizinischen Sachverständigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, AusweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U1734.2010Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012