RS Vfgh 2011/9/22 U1734/10

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Veröffentlicht am 22.09.2011
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §5, §10
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
Dublin II-VO des Rates vom 18.02.03, EG 343/2003 Art3 Abs2

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchZurückweisung des Asylantrags und Ausweisung einer nicht besondersschutzwürdigen Person nach Griechenland im Hinblick auf die - zumEntscheidungszeitpunkt - maßgebliche Rechtsprechung

Rechtssatz

Angefochtene Entscheidung vor dem Urteil des EGMR vom 21.01.11, Fall MSS gegen Belgien und Griechenland, Appl 30696/09, und dem E v 07.10.10, U694/10, erlassen.

Der AsylGH hat sich ausführlich mit der - zum Entscheidungszeitpunkt - maßgeblichen Rechtsprechung zur Überstellung von Asylwerbern nach Griechenland auseinander gesetzt und vor diesem Hintergrund die Ausweisung des Beschwerdeführers (Staatsangehöriger von Afghanistan), der keine besonders schutzwürdige Person iSd Judikatur des VfGH ist, nach Griechenland für zulässig erachtet. Die ausreichend begründete Entscheidung beruht auf einer jedenfalls denkmöglichen Gesetzesanwendung.

Auch nachvollziehbare und denkmögliche Begründung hins der Annahme der Volljährigkeit des Beschwerdeführers auf Grund mehrerer Gutachten von medizinischen Sachverständigen.

Entscheidungstexte

  • U 1734/10
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 22.09.2011 U 1734/10

Schlagworte

Asylrecht, Ausweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:U1734.2010

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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