Index
10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1, §75, §85 Abs2Leitsatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrags durch Einbringung eines Schriftsatzes mittels TelefaxRechtssatz
Ein mittels Telefax eingebrachter Schriftsatz enthält entgegen §75 ZPO iVm §35 VfGG nicht die (Original-)Unterschrift des Einschreiters; Eingabe zur Erfüllung des erteilten Verbesserungsauftrages keiner weiteren Verbesserung zugänglich.Ein mittels Telefax eingebrachter Schriftsatz enthält entgegen §75 ZPO in Verbindung mit §35 VfGG nicht die (Original-)Unterschrift des Einschreiters; Eingabe zur Erfüllung des erteilten Verbesserungsauftrages keiner weiteren Verbesserung zugänglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U645.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012