RS Vfgh 2011/9/26 U645/11

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Veröffentlicht am 26.09.2011
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1, §75, §85 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichterfüllung desVerbesserungsauftrags durch Einbringung eines Schriftsatzes mittelsTelefax

Rechtssatz

Ein mittels Telefax eingebrachter Schriftsatz enthält entgegen §75 ZPO iVm §35 VfGG nicht die (Original-)Unterschrift des Einschreiters; Eingabe zur Erfüllung des erteilten Verbesserungsauftrages keiner weiteren Verbesserung zugänglich.

Entscheidungstexte

  • U 645/11
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.09.2011 U 645/11

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:U645.2011

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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