RS Vfgh 2011/9/26 KI-1/11

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Veröffentlicht am 26.09.2011
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83 Natur- und Umweltschutz
83/01 Natur- und Umweltschutz

Norm

B-VG Art138 Abs1 Z1
BG über den Umweltsenat §5
EU-Grundrechte-Charta Art47
EMRK Art6 Abs1
Richtlinie des Rates vom 27.06.85, 85/337/EWG, über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) idF der Richtlinie 2003/35/EG Art10a
UVP-G 2000 §23b, §40 Abs1
VfGG §46 Abs1
VwGG §41 Abs1, §42 Abs2 Z3, Abs3

Leitsatz

Zulässigkeit des Antrags einer Umweltorganisation auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes; Feststellung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Genehmigung des Brenner Basistunnels

Rechtssatz

Vorliegen eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und dem Unabhängigen Umweltsenat.

Zurückweisung der Beschwerde durch den VwGH mit der Begründung der Zulässigkeit einer Berufung an den Unabhängigen Umweltsenat.

Zurückweisung der Berufung durch den Unabhängigen Umweltsenat - nach Aufhebung des die Wiedereinsetzung bewilligenden Bescheides mit E v 28.06.11, B254/11 - zwar auch, aber nicht nur mit der Versäumung der Berufungsfrist begründet. Verneinung der Zuständigkeit mit den Ausführungen, der Unabhängige Umweltsenat sehe sich auf Grund dieses Erkenntnisses "außerstande, im gegenständlichen Fall in irgendeiner Form eine Sachentscheidung zu treffen". Derartige Auslegung auch entsprechend dem von Art138 B-VG verfolgten - und im konkreten Fall auch von unionsrechtlichen Geboten getragenen - Rechtsschutzanliegen.

VwGH als Gericht mit hinreichender Kontrollbefugnis in Tatsachenfragen iSd Art6 Abs1 EMRK und iSd Art47 Abs2 Grundrechtecharta; Hinweis auf die Ausführungen im Erk B254/11.

Der VwGH hätte daher über die Beschwerde der antragstellenden Partei gegen den Genehmigungsbescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 15.04.09 eine Sachentscheidung treffen müssen.

Aufhebung des entgegenstehenden Beschlusses des VwGH vom 30.09.10.

Entscheidungstexte

  • K I-1/11
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 26.09.2011 K I-1/11

Schlagworte

VfGH / Kompetenzkonflikt, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Eisenbahnrecht, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:KI1.2011

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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