RS UVS Oberösterreich 2011/07/21 VwSen-252649/2/Gf/Mu

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Veröffentlicht am 21.07.2011
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Rechtssatz

Der Umstand der Eintragung als Hälfteeigentümerin im Grundbuch bildet noch keinen stichhaltigen Nachweis dafür, dass die Beschuldigte auch (in gleicher Weise wie ihr Gatte) als Dienstgeberin iSd § 35 Abs1 ASVG fungiert hat.

Zuletzt aktualisiert am
24.08.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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