RS UVS Oberösterreich 2011/07/25 VwSen-252768/2/Gf/Mu

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Veröffentlicht am 25.07.2011
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Rechtssatz

Da eine Übertretung des § 111 Abs1 Z3 iVm § 42 Abs1 ASVG nur vom Dienstgeber begangen werden kann, muss auch bereits die Aufforderung zur Vorlage bestimmter Unterlagen an den Sozialversicherungsträger an den zur Vertretung der GmbH nach außen Befugten ? idR also an den handelsrechtlichen Geschäftsführer ? selbst und nicht bloß an eine ihm betriebsintern unterstellte Person gerichtet sein.

Zuletzt aktualisiert am
24.08.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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