RS AsylGH Erkenntnis 2011/06/14 C1 413899-2/2011

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Veröffentlicht am 14.06.2011
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Der Beschwerdeführer hat zwar angegeben, sich bereits im April/Mai 2010 erstmals mit dem christlichen Glauben beschäftigt zu haben, hat allerdings auch erklärt, sich erst in Schweden unter dem Einfluss seines dortigen Freundes zu einem Wechsel seines Glaubens entschlossen zu haben. In Anbetracht der erst im April 2011 - sohin wenige Tage bzw. Wochen vor den Einvernahmen durch das Bundesasylamt - erfolgten Rücküberstellung des Beschwerdeführers aus Schweden nach Österreich kann wohl kaum von einem ungewöhnlich langen Zuwarten mit dem Beginn der Taufvorbereitung gesprochen werden.

Schlagworte
Beweiswürdigung, Konversion, Nachfluchtgründe, Religion
Zuletzt aktualisiert am
04.07.2011
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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