RS Vwgh 2011/4/26 2008/03/0089

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Veröffentlicht am 26.04.2011
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §2 Abs2;
UVPG 2000 Anh1;

Rechtssatz

Für die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmtes Vorhaben einen Tatbestand des Anhangs des UVPG 2000 erfüllt, ist ausgehend vom Wortlaut des Anhangs das auf dem Boden der Projektunterlagen des Projektwerbers zu prüfende Vorhaben - unter Berücksichtigung des Vorhabensbegriffs nach § 2 Abs 2 UVPG 2000 - maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008030089.X01

Im RIS seit

30.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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