Index
41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Individualantrag auf Aufhebung einer Regelung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes betreffend die bloß einmalige Ausstellung einer Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ("Notvignette") unzulässig; Zumutbarkeit des VerwaltungsrechtswegesRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags einer Staatsangehörigen Georgiens auf Aufhebung des Wortes "einmalige" in §24 Abs1 vierter Satz NAG idF BGBl I 122/2009.Zurückweisung des Individualantrags einer Staatsangehörigen Georgiens auf Aufhebung des Wortes "einmalige" in §24 Abs1 vierter Satz NAG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 122 aus 2009,.
Verweigerung der Entgegennahme weiterer "Notvignettenanträge" (nach Ausstellung einer drei Monate gültigen Notvignette) eventuell als mündliche Bescheide zu deuten; schriftliche Ausfertigung kann verlangt werden.
Nach wie vor bestehende Möglichkeit, schriftlich einen weiteren Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach §24 Abs1 NAG zu stellen und gegen die in Erledigung dieses Antrages ergangene schriftliche Entscheidung ein Rechtsmittel zu ergreifen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, VfGH / Individualantrag, Bescheid mündlicherEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:G67.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012