RS Vwgh 2011/4/29 2010/12/0054

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Veröffentlicht am 29.04.2011
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 impl;
LBG OÖ 1993 §58 Abs2 Z5;
LBG OÖ 1993 §58 Abs6;
LBG OÖ 1993 §58 Abs7;

Rechtssatz

In der freiberuflichen Konsulententätigkeit (rechtsberatenden Tätigkeit) eines während seines Aktivdienstverhältnisses viele Jahre mit dem Vollzug des WRG 1959 im Amt der Landesregierung betrauten Landesbeamten, im Vorfeld, aber auch während laufender wasserrechtlicher Verfahren vor Behörden des Landes Oberösterreich, ist eine Gefährdung wesentlicher Interessen des Landes Oberösterreich als Dienstgeber zu erblicken, weil es für deren Gefährdung genügt, wenn in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Parteien und Parteienvertretern in wasserrechtlichen Verfahren, die - wenngleich haltlose - Frage aufgeworfen wird, ob allein durch die rechtsberatende Tätigkeit des Beschwerdeführers eine Ungleichbehandlung der vom Beschwerdeführer Beratenen gegenüber anderen, von diesem nicht Beratenen, bedingt werden könnte (Hinweis E vom 14.10.2009, 2008/12/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010120054.X04

Im RIS seit

27.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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