RS Vfgh 2011/5/3 U2659/10

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Veröffentlicht am 03.05.2011
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §10
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinanderdurch Ausweisung einer mongolischen Staatsangehörigen mangelsErmittlungen zum aktuellen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin

Rechtssatz

Völlige Außer-Acht-Lassung des Vorbringens zum gesundheitlichen Zustand der Beschwerdeführerin; AsylGH wäre angesichts eines Gutachtens aus dem Obsorgeverfahren, zahlreicher Arztbriefe und der Tatsache, dass die Beschwerdeführerin unvertreten war, verpflichtet gewesen, von sich aus Ermittlungen zum aktuellen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin zu tätigen. Fehlen aktueller Ermittlungen zu entscheidungsrelevanten Sachverhalten hinsichtlich der Ausweisung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:U2659.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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