RS UVS Oberösterreich 2011/02/24 VwSen-522794/2/Ki/Kr

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Veröffentlicht am 24.02.2011
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Rechtssatz

In der Gebrauchsanweisung für das Atemalkoholmessgerät "Dräger Alcotest 7110 MK III A" ist ausdrücklich festgelegt, dass dieses Gerät ohne Papier nicht verwendet werden darf bzw eine neue Papierrolle rechtzeitig einzusetzen ist. Wenn eine Messung durchgeführt wird, obwohl kein Druckerpapier vorhanden ist, stellt diese Messung somit keinen tauglichen Beweis für eine allfällige Alkoholbeeinträchtigung dar.

Zuletzt aktualisiert am
27.04.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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