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41 Innere AngelegenheitenLeitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Asylantrages und Ausweisung mangels eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens bzw mangels eigener Begründung im Urteil des AsylgerichtshofesRechtssatz
Unterlassung der Ermittlungen zur aktuellen Lage im Herkunftsland (hier: Nigeria); (knappe) Ausführungen im erstinstanzlichen Bescheid nach mehr als fünf Jahren nicht mehr aktuell.
U2543/10, E v 28.02.11: keine den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechende Begründung der Entscheidung des AsylGH; keine Wiedergabe des Fluchtvorbringens; aus den beweiswürdigenden Ausführungen lassen sich nur lückenhafte Schlüsse auf den Fluchtsachverhalt ziehen.
U2559/10, E v 02.05.11: keine (nähere) Begründung der angenommenen Unglaubwürdigkeit des Fluchtvorbringens; keine Auseinandersetzung mit dem konkreten Fluchtgrund (Auseinandersetzung zwischen Moslems und Christen).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, BescheidbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U1286.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012