Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33, §35 Abs2, §82 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Versäumung einer Frist; rechtzeitige Einbringung der richtigerweise an den Verfassungsgerichtshof adressierten Beschwerde; Tage des Postenlaufes daher (trotz falscher Anschrift) in die Beschwerdefrist nicht einzurechnen; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Ablehnung der BeschwerdebehandlungEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U203.2011Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012