RS Vwgh 2011/2/24 2009/09/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §4 Abs2;
AuslBG §2 Abs2 idF 2003/I/133;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §20;
VStG §21;
VStG §5 Abs2 impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2009/09/0023

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend Übertretung des AuslBG stellt die unzureichende Auseinandersetzung mit den die Beschäftigung von Ausländern regelnden Bestimmungen keinen Umstand dar, der das Ausmaß des Verschuldens in einem günstigeren Licht erscheinen lassen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009090022.X02

Im RIS seit

03.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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