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41 Innere AngelegenheitenLeitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Verhängung eines Aufenthaltsverbotes wegen Eingehens einer Aufenthaltsehe; Willkür infolge Unterlassung der Ermittlungstätigkeit für die gebotene InteressenabwägungRechtssatz
Keine Ermittlungstätigkeit und kein Parteiengehör zur persönlichen Situation der Beschwerdeführerin während der gesamten Dauer des Berufungsverfahrens (fünf Jahre) mit Ausnahme eingeholter Versicherungsdatenauszüge; angefochtener Bescheid daher auf fünf Jahre alte Ermittlungsergebnisse gestützt, was die Vornahme einer dem Gesetz (§66 FremdenpolizeiG) und Art8 EMRK entsprechenden Interessenabwägung ausschließt.
Ebenso B636/10 vom selben Tag betr ein Aufenthaltsverbot wegen Scheinehe; keine über Abfragen in automationsunterstützten Informationssystemen (ZMR, EKA, EKIS) hinausgehenden Ermittlungsschritte im Rahmen des fünf Jahre dauernden Berufungsverfahrens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Ermittlungsverfahren, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B622.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012