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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/05/0322 E 19. Jänner 1993 RS 4Stammrechtssatz
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist mit der Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages vorzugehen, der Beh kommt diesbezüglich kein Ermessen zu.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008050257.X03Im RIS seit
06.04.2011Zuletzt aktualisiert am
21.04.2011