RS Vwgh 2011/2/24 2009/10/0113

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Veröffentlicht am 24.02.2011
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "Rodung" iSd § 17 Abs. 1 ForstG 1975 ist die Änderung der Verwendung des Waldbodens für waldfremde Zwecke zu verstehen und kann daher mit einer Schlägerung des Bewuchses weder gleichgesetzt werden, noch setzt sie diese voraus (vgl. E 19. März 2002, 99/10/0277).

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009100113.X01

Im RIS seit

29.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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