RS Vfgh 2010/12/8 WI-9/10

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Veröffentlicht am 08.12.2010
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §67 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung einer Wahlanfechtung mangels Legitimation dereinschreitenden Wahlberechtigten

Rechtssatz

Zurückweisung der Anfechtung der Wiener Gemeinderatswahl 2010 wegen Wahlbetrugs (behauptete Anforderung von Formularen für die Briefwahl für Demenzkranke durch das Personal) im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlkarten in Wiener Heimen.

Die Einschreiterin bringt weder vor, dass sie eine zustellungsbevollmächtigte Vertreterin einer Wählergruppe, noch dass ihr die Wählbarkeit im Wahlverfahren rechtswidrig aberkannt worden sei.

Entscheidungstexte

  • W I-9/10
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.12.2010 W I-9/10

Schlagworte

VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2010:WI9.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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