RS Vfgh 2010/12/15 U658/10 ua - U648/10

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Veröffentlicht am 15.12.2010
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7, §8
AsylG 2005 §10
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
VfGG §88
VfGG §88a

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinanderdurch Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurück- oderAbschiebung und Ausweisung einer Mutter und ihres minderjährigenSohnes in den Herkunftsstaat

Rechtssatz

Keine aktuellen Ermittlungen zu entscheidungsrelevanten Sachverhalten hinsichtlich der Refoulementprüfung (Art2 und Art3 EMRK) trotz des als glaubhaft erachteten Vorbringens der Misshandlung und Verfolgung durch den Ehemann der Erstbeschwerdeführerin.

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, soweit die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung für zulässig befunden und die Ausweisung in die Mongolei ausgesprochen wird; Ablehnung der Beschwerdebehandlung, soweit die Abweisung des Asylantrages bekämpft wird.

Kostenzuspruch: Zuspruch des einfachen Pauschalsatzes erhöht um einen Streitgenossenzuschlag infolge Einbringung einer Beschwerde für insgesamt zwei Beschwerdeführer zu zwei gleichartigen Erkenntnissen des AsylGH; teilweise Erfolglosigkeit der Beschwerde unbeachtlich, da dieser Teil keinen zusätzlichen Prozessaufwand verursacht hat.

She auch U648/10, E v 30.11.10, betr die Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nigeria.

Entscheidungstexte

  • U 658/10 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 15.12.2010 U 658/10 ua
  • U 648/10
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 30.11.2010 U 648/10

Schlagworte

Asylrecht, Ausweisung, Refoulement-Verbot, Ermittlungsverfahren,Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2010:U658.2010

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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