RS UVS Oberösterreich 2010/12/24 VwSen-252627/23/Gf/Mu

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.12.2010
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Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz

Der Einbau der Steuerungseinheit einer Lüftungsanlage nach den Plänen und mit dem Material des Auftraggebers an einem von Letzterem bestimmten Ort ist als Dienstvertrag und somit als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren.

Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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