RS UVS Oberösterreich 2010/12/24 VwSen-252627/23/Gf/Mu

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Veröffentlicht am 24.12.2010
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Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz

Die mit dem StrukturanpassungsG 1996 begonnen habende Institutionalisierung eines neuen Vertragstypus durch § 4 ASVG ("Beschäftigungsvertrag") scheint prinzipiell sowohl im Hinblick auf den Wesensgehalt des Grundrechts auf Privatautonomie als auch im Hinblick auf das spezifische strafrechtliche Legalitätsprinzip des Art 7 Abs1 EMRK und das allgemeine Legalitätsprinzip des Art 18 Abs 1 B-VG verfassungsrechtlich bedenklich. Andererseits dürfte aber in der Entscheidung des VfGH VfSlg 14802/1997 nicht nur die rechtsstaatliche Unbedenklichkeit, sondern mittelbar auch die sachliche Rechtfertigung dieser Neuregelung zum Ausdruck kommen, sodass im Ergebnis von der Stellung eines Gesetzesprüfungsantrages iSd Art 140 B-VG abgesehen werden konnte.

Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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