RS OGH 2011/01/21 8Ob91/10f

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Veröffentlicht am 21.01.2011
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Rechtssatz

Dass der Unterhaltspflichtige Pensionsvorschuss bezieht, schließt seine Anspannung auf ein für ihn erzielbares Einkommen nicht aus.

Entscheidungstexte
Im RIS seit
06.04.2011
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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