RS OGH 2011/02/19 15Ns82/10t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2011
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Rechtssatz

Ein noch nicht mit Einstellungsbeschluss nach § 199 StPO beendetes "Diversionsverfahren" ändert an der den Konnexitätstatbestand des § 37 Abs 3 StPO bedingenden Anhängigkeit des Hauptverfahrens nichts.

Entscheidungstexte
Im RIS seit
28.02.2011
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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