Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
§ 54 Abs 1a ZPO gilt nicht im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG.Paragraph 54, Absatz eins a, ZPO gilt nicht im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Einwendungen gegen die verzeichneten Kosten; Austausch der KostennotenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2009:RWZ0000151Im RIS seit
06.09.2010Zuletzt aktualisiert am
11.08.2025