TE AsylGH Erkenntnis 2011/03/18 B7 418153-1/2011

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Veröffentlicht am 18.03.2011
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Spruch

B7 418.153-1/2011/2E

 

IM NAMEN DER REPUBLIK!

 

Der Asylgerichtshof hat gemäß § 61 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 135/2009, (AsylG 2005) und § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), durch den Richter Mag. Michael SCHWARZGRUBER als Vorsitzender und die Richterin Mag. Natascha GRUBER als Beisitzerin über die Beschwerde von XXXX, StA.: Mazedonien, vom 03.03.2011 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 24.02.2011, Zl.: 10 05.140-BAG, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde von XXXX wird gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 abgewiesen.

 

II. Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 wird XXXX der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Mazedonien nicht zuerkannt.

 

III. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 wird XXXX aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Mazedonien ausgewiesen.

Text

Entscheidungsgründe:

 

Der Beschwerdeführer bringt vor, Staatsangehöriger von Mazedonien zu sein, der Volksgruppe der Roma anzugehören, die mazedonische und türkische Sprache zu sprechen und den im Spruch angeführten Namen zu führen. Er reiste seinem Vorbringen zu Folge am 14.06.2010 unter Verwendung eines am 09.12.2009 ausgestellten biometrischen Reisepasses der Republik Mazedonien - gemeinsam mit seinen Familienangehörigen, seiner Ehefrau XXXX (protokolliert zur Zl. B7 418.154 des Asylgerichtshofes), und dem gemeinsamen minderjährigen Sohn XXXX (protokolliert zur Zl. B7 418.155 des Asylgerichtshofes) - legal in das österreichische Bundesgebiet ein. Er stellte ebenso wie die genannten Familienangehörigen am 14.06.2010 in Österreich den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz im Familienverfahren iSd § 34 AsylG 2005.

 

Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, konkret durch das Stadtpolizeikommando Linz, am 14.06.2010 gab der Beschwerdeführer zu den Gründen für die Antragstellung an, er habe in seinem Herkunftsort XXXX überhaupt keine Menschenrechte. Das sei der Hauptgrund. Sie hätten keine guten Lebensbedingungen dort unten. Er habe ein Geschäft gehabt und sei von den Behörden immer überwacht worden, habe immer wieder Strafen bekommen, dies ohne Grund. Er zähle dort als Mensch zweiter Klasse und werde gedemütigt, obwohl man sage, dass alle Menschen dort gleichberechtigt seien. Da er seit 2006 Mitglied einer "Roma-Partei" sei und eine Schulausbildung (Matura) habe, würden die Mazedonier wollen, dass er das Land verlasse, damit er nicht für die Roma-Rechte in Mazedonien kämpfen könnte. Weiters wolle er, dass sein Sohn auch eine gute Ausbildung erhalte, was ihm unten nicht möglich sei, da er ein Roma sei. Im Falle einer Rückkehr in die Heimat fürchte er um seine Existenz, da es keine Sozialhilfe gebe. Im Falle einer Rückkehr befürchte er Sanktionen insofern, da er sehr hohe Geldstrafen für sein Geschäft bekommen habe und dies nicht bezahlen könne.

 

Am 23.06.2010 und am 14.09.2010 wurde der Beschwerdeführer durch das Bundesasylamt jeweils im Beisein eines geeigneten Dolmetschers der mazedonischen Sprache niederschriftlich einvernommen. Diese Einvernahmen gestalteten sich in den wesentlichen Passagen wie folgt:

 

Einvernahme am 14.06.2010:

 

"Frage: Fühlen Sie sich geistig und körperlich in der Lage, die Einvernahme durchzuführen?

 

Antwort: Ja Ich bin Staatsangehöriger von Mazedonisch, gehöre zur Volksgruppe der Roma, meine Muttersprache ist mazedonisch, ich spreche auch türkisch, bin verheiratet und ich habe zwei Kinder.

 

Frage: Welches Religionsbekenntnis besitzen Sie?

 

Antwort: Moslem.

 

Frage: Welche Dokumente haben Sie aus dem Heimatland mitgenommen?

 

Antwort: Mazedonischer Reisepass.

 

Frage: Haben Sie jemals andere Namen geführt oder benützt?

 

Antwort: Keine

 

Feststellung: Sie wurden bereits im Zuge der Erstbefragung zu Ihrer Person befragt.

 

Entsprechen diese Angaben den Tatsachen oder haben Sie etwas zu berichtigen?

 

Antwort: Die Angaben, die ich dort gemacht habe, sind richtig.

 

Feststellung: Sie wurden bereits im Zuge der Erstbefragung zu Ihrem Reiseweg befragt.

 

Entsprechen diese Angaben den Tatsachen oder haben Sie etwas zu berichtigen?

 

Antwort: Die Angaben, die ich dort gemacht habe, sind richtig.

 

Frage: Demnach sind Sie legal mittels eines Reisepasses über Kroatien, Slowenien, in weiterer Folge über ein ihnen unbekanntes Land nach Deutschland und weiter nach Österreich gereist, ist das richtig?

 

Antwort: Ja.

 

Frage: Haben Sie Ihr Heimatland vor der jetzigen Reise jemals verlassen?

 

Antwort: Ja, ich war von 1991 bis 1994 in Deutschland, kurz vor dem Krieg in Jugoslawien.

 

Frage: Stellten Sie je zuvor in Österreich oder einem anderen Land einen Asylantrag?

 

Antwort: Ich hatte in Deutschland eine Duldung und wurde dann abgeschoben.

 

Frage: Haben Sie jemals für ein Land der Europäischen Union ein Visum oder einen Aufenthaltstitel erhalten oder beantragt?

 

Antwort: Nein

 

Frage: Haben Sie Angehörige oder sonstige Verwandte in Österreich?

 

Antwort: Keine

 

Aufforderung: Führen Sie kurz die Gründe und Vorfälle an, welche Sie zum Verlassen Ihres H Heimatlandes veranlasst haben!

 

Antwort: Ich habe deshalb Mazedonien verlassen, da ich in Mazedonien der Minderheit der Roma angehöre und wir werden dort als 2. Klasse eingestuft. Für uns gibt es dort keine Arbeit. Ich war selbständiger Schuhverkäufer am Markt und wir hatten großen Druck von den Inspektoren. Sie haben uns keine Chance gegeben, dass wir dort überleben. In Mazedonien sind die Roma die ärmsten Leute, die dort leben. Dort hatten wir keine Versicherung, meine Frau ist krank und drei Jahre hatten wir uns bemüht, dass sie gesund wird, das haben wir auch nicht geschafft, da wir nicht versichert sind. Ich habe einen Sohn und den können wir nicht in die Schule geben, da er als Roma anders angesehen wird von den Kindern. Als Marktverkäufer hat die Kontrolle jede zweite und dritte Woche stattgefunden, aber nicht für die anderen madezonischen Marktverkäufer, nur für uns Roma und ich habe soviel Strafen bezahlt, dass ich mir dies nicht mehr leisten konnte. Die Roma sind dort meistens Analphabeten und ich war dort der einzige, der eine Schulausbildung hatte.

 

Frage: Stimmen sie Recherchen im Herkunftsland unter Verwendung eines Vertrauensanwaltes und/oder Sachverständigen zu?

 

Antwort: Ja.

 

Frage: Können Sie irgendwelche Beweismittel für ihr Vorbringen vorlegen?

 

Antwort: Momentan habe ich nur meine Dokumente, dass ich Roma bin.

 

Entscheidung: Ihnen wird nun mitgeteilt, dass Ihr Asylverfahren zulässig ist. Das Verfahren wird in einer Außenstelle des Bundesasylamtes weitergeführt werden, diesbezüglich werden Sie eine schriftliche Ladung erhalten. Weiters wird Ihnen zur Kenntnis gebracht, dass Sie einer Betreuungseinrichtung zugewiesen werden können. Diese ist gleichzeitig die

 

Abgabestelle, an der Sie behördliche Schriftstücke zugestellt erhalten. Jede Änderung der

 

Abgabestelle müssen Sie sofort dem Bundesasylamt mitteilen.

 

Frage: Haben sie alles verstanden, was sie gefragt wurden, sowohl von der Sprache als auch vom Verständnis her?

 

Antwort: Ja.

 

Frage: Hat der Dolmetsch alles, was Sie gesagt haben, richtig und vollständig rückübersetzt?

 

Antwort: Ja."

 

Einvernahme am 14.09.2010:

 

"Frage: Haben Sie eine Krankheit oder ein anderes Hindernis, welche Sie hindern würde die Fragen im Asylverfahren beziehungsweise zu den Fluchtgründen zu beantworten?

 

Antwort: Nein. Ich nehme Medikamente gegen hohen Blutdruck ein, bin aber in der Lage die Fragen zu beantworten.

 

Frage: Werden Sie von einer Person vertreten?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Kennen Sie die Angaben, welche Sie bisher im Verfahren gemacht haben?

 

Antwort: Ja. Ich halte diese aufrecht.

 

Frage: Können Sie Beweismittel vorweisen, welche Sie bisher noch nicht vorgewiesen haben?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie, welcher Volksgruppe und Religion gehören Sie an?

 

Antwort: Ich besitze die Staatsangehörigkeit von Mazedonien, gehöre zur Volksgruppe der Roma und zur moslemischen Glaubensgemeinschaft.

 

Frage: In welchem Ort wurde Ihre Geburt registriert?

 

Antwort: In XXXX

 

Frage: Wurde gegen Sie jemals ein Gerichtsverfahren eingeleitet oder wurden Sie verurteilt?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Waren Sie in Haft beziehungsweise wurden Sie inhaftiert und wie lange?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Warum haben Sie das Heimatland verlassen und in Österreich um Asyl angesucht?

 

Antwort: Ich habe erfahren, dass die Menschenrechte in Österreich besser sind und aus diesem Grund bin ich nach Österreich gereist. Ich fühle mich in Österreich als Mensch und werde nicht so behandelt wie in meinem Heimatland.

 

Frage: Haben Sie weitere Gründe für Ihre Asylantragstellung?

 

Antwort: Alle Roma in meinem Heimatort XXXX haben überhaupt keine Rechte. Bis zum Jahre 2006 hatte ich keine Jobchancen, auch wenn ich arbeiten wollte. 2006 wurde mit erlaubt ein Geschäft zu öffnen. Ich wollte normal arbeiten und Geld verdienen. Ich wurde aber oft kontrolliert. Bis 2009 konnte ich mein Geschäft aufrecht erhalten, wurde aber immer wieder kontrolliert. Ich habe für NICHTS hohe Strafen bekommen. Ich konnte das Leben meines Sohnes nicht mehr finanzieren. Mein Kind konnte nicht die Mittelschule besuchen.

 

Frage: Warum konnte Ihr Kind nicht die Mittelschule besuchen?

 

Antwort: Die Stellen für diese Schulen sind begrenzt und es können nicht alle aufgenommen werden. Mein Kind wird benachteiligt, da es der Volksgruppe der Roma angehört.

 

Frage: Können Sie einen Nachweis darüber vorweisen?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Wurde Ihnen dies mitgeteilt?

 

Antwort: Nein. Es wurde aber viele Kinder der Roma - Volksgruppe nicht aufgenommen.

 

Frage: In welcher Schule wurde Ihr Kind nicht aufgenommen?

 

Antwort: Diese Schule hatte den Namen "XXXX" in XXXX.

 

Frage: Haben Sie versucht ob Ihr Kind in einer anderen Schule aufgenommen wird?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Wie sieht das Zeugnis Ihres Kindes aus?

 

Antwort: Mein Sohn hat sich sehr bemüht, aber die Noten waren nicht so gut. Wir hatten keine

 

Beziehungen.

 

Frage: Woraus schließen Sie, dass Sie auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt wurden?

 

Antwort: Ich habe die Mittelschule nicht fertig absolviert beziehungsweise habe die Matura nicht gemacht, die Schule aber beendet und habe deshalb keine Chance gehabt einen Superjob zu bekommen. Ich habe keine Berufsausbildung.

 

Frage: Womit haben Sie nach dem Ende der Schule Ihren Lebensunterhalt finanziert?

 

Antwort: Ich habe mich bei mehreren Firmen als zum Beispiel Reinigungskraft beworben, wurde aber nicht genommen. Man hat mir dies direkt nicht gesagt. Ich habe keinen Job erhalten.

 

Frage: Wie oft haben Sie sich nach dem Abgang von der Schule beworben?

 

Antwort: Ich habe mich insgesamt 3 Mal beworben. Danach war ich enttäuscht.

 

Frage: Wie oft wurden Sie seit 2006 in Ihrer Firma kontrolliert?

 

Antwort: Ich wurde 2-3 Mal im Monat kontrolliert?

 

Frage: Welche Kontrolle wurde durchgeführt?

 

Antwort: Ich wurde kontrolliert ob ich alle Erklärungen und Rechnungen habe. Ich habe diese gehabt.

 

Frage: Warum haben Sie eine Strafe erhalten?

 

Antwort: Es wurden meine Waren kontrolliert und diese 2 Kontrollorgane (Finanzamt) haben eine Liste über meine Waren angefertigt und die Buchhaltung kontrolliert. Es wurde 2007 aufgrund dieser Warenliste meine Buchhaltung beanstandet. Ich habe eine Strafe wegen der Fehler in meiner Buchhaltung in der Höhe von ¿ 1300,00 erhalten. Ich glaube aber, dass ich keine Fehler gemacht habe.

 

Frage: Haben Sie einen Nachweis über diese Strafe?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Haben Sie sich über diese Vorgangsweise beschwert beziehungsweise haben Sie bei der Oberbehörde Berufung oder Einspruch eingebracht?

 

Antwort: Zwei Mal habe ich dies gemacht, die Strafe wurde aber nicht erlassen. Diese wurde auch nicht ermäßigt. Dieses Geld habe ich nicht und ich musste mein Geschäft schließen.

 

Frage: Wovon haben Sie nach der Schulzeit gelebt?

 

Antwort: Meine Eltern haben mich unterstützt. Diese sind schon sehr alt und können uns nicht

 

mehr helfen. Meine Eltern bekommen eine Pension.

 

Frage: Haben Sie im Falle einer Rückkehr in Ihr Heimatland die Todesstrafe oder eine unmenschliche Behandlung oder Strafe durch staatliche Organe zu erwarten?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Mazedonien wird als sicherer Staat im Sinne des Asylgesetzes angesehen. Ein Vertreter der ROMA ist in der Regierung tätig. Ihnen wurde die Länderinformation Ihres Heimatlandes vorgehalten. Welche Angaben können Sie dazu machen?

 

Antwort: Dies ist richtig. Dieser ist aber nicht zu mir gekommen und hat mir eine Stelle angeboten. Vom Staat habe ich keinen Job erhalten.

 

Frage: Haben Sie weitere Gründe für Ihre Flucht?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Befinden sich Verwandte in Österreich zu denen Sie eine enge Beziehung haben oder haben Sie sonst zu einer anderen Person in Österreich eine enge Beziehung?

 

Antwort: Meine Gattin und mein Kind befinden sich in Österreich und wir leben im gemeinsamen Haushalt.

 

Frage: Welche Familienmitglieder befinden sich noch im Heimatland?

 

Antwort: Meine Eltern und meine Schwester. Diese sind nicht geflüchtet. Auch einige Cousins leben im Heimatland.

 

Frage: Könnten Sie im Falle einer Rückkehr in Ihr Heimatland bei Ihren Verwandten leben, haben Sie sonst eine Quartiermöglichkeit beziehungsweise könnten Sie von Ihren Verwandten versorgt werden oder könnten Sie sich selbst versorgen?

 

Antwort: Meine Eltern sind schon alt und könnten mich nicht versorgen. Meine Gattin hatte Probleme mit meinen Eltern. Wir könnten dort nicht mehr einziehen. Meine Schwester hat auch eine Familie. Diese hat ein Haus mit zwei Etagen zu je ca. 60 m2. Es leben aber auch die Eltern des Gatten meiner Schwester dort. Meine Schwester würde mir schon helfen wollen.

 

Frage: Könnten Sie Sozialhilfe erhalten?

 

Antwort: Ich habe 2004 oder 2005 angesucht, mein Antrag wurde aber abgelehnt, da ich mit

 

meinen Eltern zusammen wohne. Danach habe ich nicht mehr angesucht.

 

Frage: Möchten Sie noch etwas ergänzen?

 

Antwort: Nein.

 

Frage: Hat es während der Einvernahme Verständigungsprobleme gegeben?

 

Antwort: Nein.

 

Mir wurde diese Niederschrift übersetzt. Der Inhalt ist richtig und ich bestätige dies durch

 

meine Unterschrift."

 

Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 24.02.2011, Zl. 10 05.140-BAG, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 14.06.2010 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), weiters gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Mazedonien abgewiesen (Spruchpunkt II.) und der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Mazedonien ausgewiesen (Spruchpunkt III.).

 

Gegenüber den übrigen oben genannten Familienangehörigen ergingen im Rahmen des Familienverfahrens ebenfalls inhaltlich gleichlautende Bescheide des Bundesasylamtes. Das Bundesasylamt traf in diesen Bescheiden umfassende Feststellungen zur Lage in Mazedonien, dies unter Einschluss von Feststellungen zur Lage der Angehörigen der Volksgruppe der Roma in Mazedonien sowie zur medizinischen Versorgung.

 

Gegen diesen Bescheid des Bundesasylamtes vom 24.02.2011 erhob der Beschwerdeführer - ebenso wie die übrigen genannten Familienangehörigen gegen die sie betreffenden Bescheide des Bundesasylamtes - mit Schriftsatz vom 03.03.2011 fristgerecht die verfahrensgegenständliche Beschwerde. Der handschriftliche, in mazedonischer Sprache verfasste Teil dieser Beschwerde wurde vom Asylgerichtshof einer Übersetzung in die deutsche Sprache zugeführt. In diesem handschriftlichen Teil der Beschwerde wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe als Roma das Land verlassen, weil er seine Rechte nicht besitze und sich als Mensch zweiter Klasse fühle. In Österreich fühle er sich sehr glücklich, z.B. von Seiten der Krankenhäuser, diese würden sich um die Familie sorgen, die Ärzte seien sehr gut. Sein einziger Wunsch sei, die Dokumente für die Arbeit zu erlangen und alleine für seine Familie zu sorgen. Er glaube, dass ihm Österreich diesen Wunsch erfüllen werde. Er wolle nicht zurück nach Mazedonien wegen seines Kindes und seiner Frau. Seine Frau sei depressiv krank und habe acht Jahre lang nicht behandelt werden können, sie hätten keine Behandlungsmöglichkeiten. Die Roma seien sehr erniedrigt. In Österreich verbessere sich durch die Behandlung der Zustand seiner Frau, sie habe regelmäßige Termine. Die Dosierung der Medikamente, die sie in Mazedonien genommen habe, sei viel zu hoch gewesen. Sie habe die Medikamente Diazepam und Amizol genommen, aber jetzt nehme sie nicht mehr diese Dosierung, hier in Österreich hätten ihr die Ärzte eine kleinere Dosierung gegeben und jetzt gehe es ihr etwas besser. Auch wenn sie Roma seien, würde sich der Beschwerdeführer in Österreich nicht erniedrigt fühlen. Darüber hinaus habe sein Sohn in Mazedonien keine Schulversorgung, hier sei er in die Schule aufgenommen worden und fühle sich sehr gut und wolle ebenfalls nicht zurück nach Mazedonien. Jetzt werde sein Sohn in Österreich ab dem nächsten Jahr eine höhere Schule besuchen und einen Beruf erlernen, und er sei sehr glücklich und freue sich, in Österreich zu sein.

 

Auf Grundlage der Einvernahmen des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau im Verfahren vor dem Bundesasylamt, der Ermittlungsergebnisse des Verfahrens vor dem Bundesasylamt sowie auf Grundlage der Beschwerde vom 03.03.2011 werden folgende Feststellungen getroffen und der Entscheidung zugrunde gelegt:

 

Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Mazedonien, führt den im Spruch angeführten Namen und gehört der Volksgruppe der Roma an.

 

Er reiste gemeinsam mit seiner Ehefrau XXXX und dem gemeinsamen minderjährigen Sohn XXXX unter Verwendung von biometrischen Reisepässen am 14.06.2010 legal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte - ebenso wie die übrigen genannten Familienangehörigen - ebenfalls am 14.06.2010 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz im Familienverfahren. Im Zusammenhang mit der Stellung dieses Antrages auf internationalen Schutz nahm und nimmt der Beschwerdeführer ebenso wie seine Familienangehörigen Leistungen aus der Grundversorgung in Anspruch.

 

Nicht festgestellt werden kann, dass dem Beschwerdeführer selbst oder seinen Familienangehörigen in Mazedonien mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine an asylrelevante Merkmale anknüpfende aktuelle Verfolgung maßgeblicher Intensität - oder eine sonstige Verfolgung maßgeblicher Intensität - droht oder dass dem Beschwerdeführer bzw. seinen Familienangehörigen im Falle einer Rückkehr nach Mazedonien die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen wäre.

 

Nicht festgestellt werden kann darüber hinaus, dass der Beschwerdeführer bzw. seine Familienangehörigen an dermaßen schweren, akut lebensbedrohlichen physischen oder psychischen, im Herkunftsstaat nicht behandelbaren Erkrankungen leiden würden, welche eine Rückkehr nach Mazedonien im Sinne des Art. 3 EMRK unzulässig machen würden.

 

Zur Situation in Mazedonien wird festgestellt:

 

Politische Lage:

 

Mazedonien ist seit seiner Unabhängigkeit (1991) eine parlamentarische Demokratie, in der demokratische Prinzipien, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verfassungsmäßig garantiert sind. Die innere Stabilität Mazedoniens bleibt aufgrund der ethnischen Polarisierung zwischen der ethnisch - mazedonischen Mehrheit (ca. 64%) und insbesondere den ethnischen Albanern (mindestens ca. 25%) als zweitgrößter Volksgruppe fragil. Im Februar 2001 kam es dabei in den Grenzregionen zum Kosovo zu teils schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen albanischen Extremisten und mazedonischen Sicherheitskräften, in deren Verlauf zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und große Flüchtlingsbewegungen zu verzeichnen waren. Auf internationale Vermittlung schlossen die führenden politischen Parteien beider Ethnien am 13. August 2001 das Ohrider Rahmenabkommen, mit dem die Weichen für ein friedliches Zusammenleben gestellt wurden. [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005 , Seite 4]

 

Die nach den Parlamentswahlen vom 15.09.2002 regierende Koalition aus sozialdemokratischer SDSM als stärkerer Partner und der ethnisch-albanischen DUI des ehemaligen Rebellenführers Ahmeti verfolgte in vielen Punkten die Ziele des Abkommens von Ohrid mit Entschiedenheit, was zur Stabilisierung der Lage auch im Verhältnis zwischen den beiden wichtigsten ethnischen Gruppen, der ethnisch-mazedonischen Mehrheit und der ethnisch-albanischen - als der bei weitem größten - Minderheitsgruppe geführt hat. Eine Mehrheit im Lande sieht inzwischen in den wirtschaftlichen Schwierigkeiten und nicht in den ethnischen Spannungen das Hauptproblem des Landes. Vieles muss, wie die Dezentralisierung oder die anteilige angemessene Beschäftigung im öffentlichen Dienst, noch über längere Zeit auch gegen Widerstände weiter verfolgt werden. Mit der Perspektive auf einen EU-Beitritt war Mazedonien das erste Land auf dem Balkan, das schon am 9. April 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU unterzeichnet hat. Gemäß Artikel 2 des Abkommens bilden die Achtung demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte die Grundlagen der Politik beider Parteien und sind wesentliche Elemente des Abkommens. Das Abkommen ist zum 01.04.2004 in Kraft getreten [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005, Seite. 11]

 

Aus den Parlamentswahlen am 5.7.2006 ging das national-demokratischen Bündnis "Für ein besseres Mazedonien" als klarer Sieger hervor. Nach vier Jahren Opposition kann die national-konservative Partei VMRO-DPMNE unter Parteichef Nikola Gruevski nun mit ihren Partnern ins Kabinett zurückkehren. "Für ein besseres Mazedonien" schnitt mit 32,5 Prozent weit besser ab als die regierende "Sozialdemokratische Union", die lediglich 23,3 Prozent der Stimmen erhielt. Die Wahl verlief entgegen den Befürchtungen ohne größere Zwischenfälle, die Beteiligung war mit knapp 60 Prozent aber relativ niedrig.

 

Stärkste Partei der Albaner wurde die mitregierende "Demokratische Union für Integration" (DUI) die von Ali Ahmeti geführt wird, dem ehemaligen politischen Führer der "Albanischen Befreiungsarmee".

 

Dagegen hat die "Demokratische Partei der Albaner" (DPA/albanisch PDSH) von Arben Xhaferi Stimmen eingebüßt.

 

Seit der Unabhängigkeit Mazedoniens war es ein ungeschriebenes Gesetz, dass die albanische Seite, repräsentiert durch eine ihrer Parteien, Teil der Regierung sein muss. Das Wahlergebnis brachte es mit sich, dass sich die stärkste albanische Fraktion, die DUI, als der einzig legitime Verhandlungspartner für die zukünftige Regierung erachtete. Es löste daher auf albanischer Seite große Irritationen aus, als Gruevski, eine Koalition mit der zweitstärksten albanischen Partei DPA einging. Als Folge dieser Entwicklung kam es zwischen den teilweise stark verfeindeten albanischen Fraktionen zu Auseinandersetzungen, die auch auf der Straße ausgetragen wurden. [Pichler, Robert: Bericht über die politische, ökonomische und soziale Situation mit besonderem Augenmerk auf die Menschenrechtslage in der Republik Makedonien, 1.5.2007, Seiten 5-6]

 

Auch im Vorfeld zu den vorgezogenen Parlamentswahlen am 01.06.2008 kam es zu inneralbanischen Auseinandersetzungen. So wurde auf den Parteichef der DUI ein Anschlag verübt und ein Aktivist der DPA wurde bei einem Messerangriff getötet. [APA 13.05.2008: Mazedonien:

Mutmaßlicher Attentäter auf albanischen Politiker in Haft].

 

Am Wahltag kam es zu Ausschreitungen im Dorf Aracinovo, früher eine Hochburg albanischer Rebellen, in deren Verlauf ein Mensch getötet und zahlreiche weitere verletzt wurden. In 20 Wahllokalen in den hauptsächlich von Albanern bewohnten Gebieten musste die Abstimmung abgebrochen werden. [Der Standard 02.06.2008: Konservativer Gruevski gewinnt Wahl ], in weiterer Folge wurden die Wahlen in 187 Wahlbüros annulliert und am 15. und am 30. Juni Nachwahlen, vornehmlich in den von Albanern besiedelten Gebieten, abgehalten. Die konservative Regierungspartei VMRO von Ministerpräsident Nikola Gruevski gewann 63 der 120 Parlamentssitze.

 

Die Sozialdemokraten errangen 27 Sitze, ein Mandat ging an die Partei für europäische Initiative (PEI). Die letzte Nachwahl bestätigte die Demokratische Union für die Integration (DUI) mit 18 Sitzen als größte albanische Partei, die Demokratische Partei der Albaner (DPA) kam auf 11 Sitze. [Konrad-Adenauer-Stiftung 16.06.2008: Mazedonien: Massives Polizeiaufgebot ermöglicht ruhige Nachwahlen; APA 30.06.2008: Zweite Nachwahlrunde in Mazedonien ohne größere Zwischenfälle]

 

Gruevski hat eine Regierungskoalition mit der DUI vereinbart und ein Kabinett gebildet. Die DPA-Abgeordneten hatten im Juni bereits die konstituierende Parlamentssitzung boykottiert und einen möglichen Boykott der Parlamentsarbeit angekündigt. Der Boykott dauert seit August 2009 an. [APA 11.07.2008: Mazedonien: Albanerpartei will Parlamentsarbeit boykottieren; Österreichische Botschaft Skopje:

Asylländerbericht Mazedonien Oktober 09]

 

Im März 2009 fanden Präsidentschafts- und Kommunalwahlen statt. Gjorge Ivanov (VMRO-DPMNE) wurde im 2. Wahlgang zum Präsidenten gewählt.

 

Dem ODIHR-Report zufolge, der im Juli 2009 veröffentlicht wurde, erfüllten die Wahlen weitgehend demokratische Standards. Fälle von versuchter Beeinflussung und Einschüchterung wurden ebenso strafrechtlich geahndet wie versuchte Manipulationen mit Hilfe nicht aktueller Wählerlisten.

 

[Österreichische Botschaft Skopje: Asylländerbericht Mazedonien Oktober 09, Seite 1]

 

Menschenrechte - allgemein

 

Artikel 9 der Verfassung garantiert die Gleichberechtigung aller Bürger in ihren Freiheiten und Rechten, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, nationaler und sozialer Herkunft, der politischen Zugehörigkeit und des Glaubensbekenntnisses sowie der materiellen und gesellschaftlichen Lage. Mit den Verfassungsänderungen vom November 2001 entfiel zudem die von Seiten der ethnischen Albaner stets kritisierte Unterscheidung in (ethnisch) mazedonisches Staatsvolk und Minderheiten in der Verfassung. Auch wurden unter anderem. hinsichtlich der verschiedenen, von den Ethnien verwendeten Sprachen weit reichende Regelungen zugunsten aller Volksgruppen Mazedoniens getroffen. [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005, Seite 5]

 

Die Republik Makedonien hat sowohl die Europäische Konvention der Menschenrechte als auch die Konvention gegen Folter und andere Vergehen, unmenschliche und abwertende Behandlung oder Bestrafung ratifiziert und in das nationale Rechtssystem integriert. Entsprechend der Verfassung von 1991 werden die Freiheiten und Rechte des Individuum und Bürgers, entsprechend dem internationalen Recht zu zentralen Werten der Verfassungsordnung erklärt. Nach Artikel 11 der Verfassung werden die Menschenrechte auf körperliche und moralische Würde des Individuums als unantastbar definiert. Demnach ist jede Form der Folter, der unmenschlichen und verletzenden Bestrafung untersagt. [Pichler, Robert: Bericht über die politische, ökonomische und soziale Situation mit besonderem Augenmerk auf die Menschenrechtslage in der Republik Makedonien, 1.5.2007, Seite 9]

 

Abgesehen vom Verfassungsgerichtshof, der staatlichen Wahlkommission und dem Parlament, die als die rechtsstaatlich verankerte Einrichtungen zur Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte fungieren, verfügt Makedonien zusätzlich über ein parlamentarisches Menschenrechtskomitee und über die Institution des nationalen Ombudsmannes. [Pichler, Robert: Bericht über die politische, ökonomische und soziale Situation mit besonderem Augenmerk auf die Menschenrechtslage in der Republik Makedonien, 1.5.2007, Seite 11]

 

Die Stellung des Ombudsmannes ist durch Novellierung des entsprechenden Gesetzes am 10. September 2003 deutlich gestärkt worden. Seine Eingriffsmöglichkeiten im Falle hinausgezögerter Gerichtsverfahren wurden erhöht und er hat nun die Möglichkeit, jederzeit ohne Ankündigung die Einrichtungen staatlicher Behörden zu betreten. Außerdem besteht die Möglichkeit, ohne Verzug höchste Funktionsträger anzuhören und vertrauliche Informationen einzusehen (Öffentliche Institutionen sind nun also verpflichtet, Nachweise, Daten und Informationen unabhängig vom Grad der Vertraulichkeit vorzulegen). Mit der Einrichtung regionaler Büros in verschiedenen größeren Städten sind außerdem die administrativen Kapazitäten des Ombudsmanns deutlich erhöht worden. [Deutsches Auswärtiges Amt:

Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005 , Seite 5]

 

Das Amt des Ombudsmanns wird derzeit von einem ethnischen Albaner, dem früheren Justizminister Ixhet Mehmeti, ausgeübt Dieser hat in den letzten Jahren gezeigt, dass seine Behörde in der Lage ist, Fehlverhalten von staatlichen Dienststellen gegenüber der Bevölkerung in den verschiedensten Bereichen richtig zu stellen. Mehmeti hat sich in einer Reihe von Fällen nicht gescheut, die Medien einzuschalten, um mit ihrer Hilfe eine Änderung der Verhältnisse bei den Behörden herbeizuführen. [Österreichische Botschaft Skopje: Republik Mazedonien - Asylländerbericht- 2008, Stand 25.06.2008 , Seite 41]

 

Die Kooperation zwischen den staatlichen Stellen und dem Ombudsmann ist weiterhin gut. Die staatlichen Stellen setzen weiterhin eine große Mehrheit der Empfehlungen des Ombudsmannes um.

 

[Commission of the European Communities: The Former Yugoslav Republic of Macedonia 2009 Progress Report accompanying the Communication from the European Parliament and the Council. Enlargement Strategy and Main Challenges 2009-2010. 14.10.2009, Seite 11]

 

Polizei

 

Obwohl sich die Republik Makedonien zur Einhaltung umfassender internationaler Deklarationen und Konventionen im Bereich der Menschenrechte gesetzlich verpflichtet hat und die Polizei angewiesen wurde, den weit reichenden rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Einhaltung von Menschenrechten Folge zu leisten, wurden von dieser Seite in der Vergangenheit fallweise schwere Menschenrechtsverletzungen begangen [Pichler, Robert: Bericht über die politische, ökonomische und soziale Situation mit besonderem Augenmerk auf die Menschenrechtslage in der Republik Makedonien, 1.5.2007 , Seite 9]

 

Fortschritte gab und gibt es, was die Straflosigkeit der Polizei betrifft. Nachhaltigere interne Untersuchungen haben zusammen mit der Arbeit des Büros des Ombudsmannes zu einer substanziellen Reduktion der Straflosigkeit geführt.

 

Alle Untersuchungen von internen Angelegenheiten und Verdacht auf Fehlverhalten der Polizei werden von der Professional Standards Unit (PSU) durchgeführt. Beamte der Einheit waren träge, Ermittlungen zum Abschluss zu bringen und in noch offenen Menschenrechtsfällen aus früheren Jahren Anklage zu erheben. Dennoch verzeichnen internationale Beobachter fortlaufende Verbesserungen der Reaktionen des Innenministeriums in neuen Fällen von individuellem Fehlverhalten der Polizei und häufigere und konsequentere Disziplinierung von für schuldig befundenen Beamten.

 

PSU empfahl im Berichtsjahr 2008 Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte in 90 (2007:175) Fällen. Das Innenministerium bestrafte Bedienstete mit Gehaltskürzungen in 57 Fällen gegen 96 Bedienstete (2007: in 81 Fällen gegen 145 Bedienstete), Suspendierung vom Polizeidienst in 10 Fällen gegen 39 Bedienstete (2007: in 40 Fällen gegen 84 Bedienstete) und Versetzung

 

in 24 Fällen gegen 53 Bedienstete (2007: in 18 Fällen gegen 43 Bedienstete). PSU leitete 70 Fälle von mutmaßlichen Verstößen der Polizei mit der Empfehlung von strafrechtlichen Anklagen an die Staatsanwaltschaft weiter. (2007: 87). Im Jahr 2007 wurden 30 Polizeibeamte und 19 Beamte der Grenzpolizei wegen Bestechung und Amtsmissbrauch verurteilt, für 2008 wurden vom Innenministerium keine Zahlen bestätigt. [US Department of State: Macedonia. Country Report on Human Rights Practices - 2008, 25.02.2008, Section 1.d.; US Department of State: Macedonia. Country Report on Human Rights Practices - 2007, 11.3.2008 , Section 1.d.]

 

Vergehen und drastische Übergriffe vor allem gegenüber Minderheiten konnten deutlich verringert werden. (Pichler, Robert: Bericht über die politische, ökonomische und soziale Situation mit besonderem Augenmerk auf die Menschenrechtslage in der Republik Makedonien, 1.5.2007, Seite 14)

 

Eine drastische Abnahme der Beschwerden wegen Misshandlungen brachte die Entscheidung des Innenministeriums, temporär alle Alpha-Spezialeinheiten außer in Skopje aufzulösen, wie auch im Bericht des Ombudsmannes bestätigt wird.

 

[Commission of the European Communities: The Former Yugoslav Republic of Macedonia 2009 Progress Report accompanying the Communication from the European Parliament and the Council. Enlargement Strategy and Main Challenges 2009-2010. 14.10.2009, Seite 16]

 

Vertreter von etlichen internationalen Organisationen, darunter OSZE, Europäische Union und ausländischen Regierungen beobachten Polizeieinsätze und beraten das Innenministerium über die Reform der Polizei.

 

[US Department of State: Macedonia. Country Report on Human Rights Practices - 2008, 25.02.2008, Section 1.d.]

 

Die Polizei durchläuft einen weit reichenden Reformprozess und ein neues Polizeigesetz wurde verabschiedet, um die vollständige Einhaltung europäischer Standards zu gewährleisten. Menschenrechte sind mittlerweile ein Unterrichtsfach auf der Polizeiakademie und Kooperationen mit NGOs wurden begonnen, um auf regelmäßiger Basis Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet zu identifizieren.

 

Ein Verhaltenskodex für Polizeibeamte wurde 2004 verabschiedet und ist eines der Fächer, das in der Ausbildung von Polizeibeamten studiert wird. Ein neues Fach, welches die Besonderheiten der Polizeiarbeit in multikulturellem Umfeld abdeckt, ist in Vorbereitung.

 

Multiethnische Polizeistreifen wurden in Gebieten, deren Bewohner zu unterschiedlichen ethnischen Gruppen gehören, eingesetzt, die Ergebnisse sind ermutigend. Die Behörden beabsichtigen, diesen multikulturellen Zugang im gesamten Staatsgebiet anzuwenden.

 

Auch die beim Innenministerium eingerichtete Polizeiaufsichtseinheit besteht aus Repräsentanten verschiedener ethnischer Gruppen und wurde und wird ebenfalls einer Reform unterzogen. [Council of

Europe: Secretariat of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, Advisory Committee on the Framework

Convention for the Protection of National Minorities: Second Opinion on "the former Yugoslav Republic of Macedonia", Adopted on 23 February 2007, 9 July 2008, Seiten 18-19]

 

Insgesamt ist die Reform ist gut fortgeschritten und die Kontrolle über die Polizei im Allgemeinen und die Spezialeinheiten im Besonderen wurde effektiver. Die Untersuchungen der PSU erfolgten im Einklang mit internationalen Standards. Eine weitere Verbesserung erfolgte durch die Stärkung der Befugnisse der Staatsanwaltschaft in der Ermittlungsphase.

 

[Commission of the European Communities: The Former Yugoslav Republic of Macedonia 2009 Progress Report accompanying the Communication from the European Parliament and the Council. Enlargement Strategy and Main Challenges 2009-2010. 14.10.2009, Seite 13]

 

Albaner

 

Formal garantiert bereits Artikel 9 der mazedonischen Verfassung von 1992 die Gleichberechtigung aller Bürger in ihren Freiheiten und Rechten, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, nationaler und sozialer Herkunft, der politischen Zugehörigkeit und des Glaubensbekenntnisses, der materiellen und gesellschaftlichen Lage. Mit dem Abkommen von Ohrid, mit dem sich Mazedonien auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft verpflichtet hat, wurden nun aber die Minderheitenrechte noch weitergehender und detaillierter festgeschrieben als ursprünglich in der Verfassung enthalten, bzw. die Verfassung in einer Reihe von Artikeln geändert. Insbesondere ist festgeschrieben, dass nun auch Minderheiten entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung im öffentlichen Dienst vertreten sein sollen. Hierzu hat sich die mazedonische Regierung verpflichtet, mit Unterstützung der EU und OSZE gezielte Ausbildungsmaßnahmen durchzuführen und Angehörige von Minderheitengruppen bevorzugt einzustellen. Ein Amnestiegesetz, das die im Rahmen der bewaffneten Auseinandersetzung begangenen Straftaten mit Ausnahme von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit straflos stellt, wurde bereits am 08. März 2002 vom mazedonischen Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet. Damit wurde eine andere wichtige ethnische befriedende Forderung aus dem Rahmenabkommen von Ohrid erfüllt [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005, Seite10]

 

Mit den Verfassungsänderungen vom November 2001 entfiel zudem die von Seiten der ethnischen Albaner stets kritisierte Unterscheidung in (ethnisch) mazedonisches Staatsvolk und Minderheiten in der Verfassung. Auch wurden unter anderem. hinsichtlich der verschiedenen, von den Ethnien verwendeten Sprachen weit reichende Regelungen zugunsten aller Volksgruppen Mazedoniens getroffen. [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005 , Seite 5]

 

Der Text der im November 2001 geänderten Verfassung entspricht weitestgehend den albanischen Vorstellungen. [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005 , Seite 11]

 

Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Ohrid-Abkommen hat sich der Anteil ethnischer Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung bereits erhöht (derzeit 23,9%). Die Minderheiten sind in den Bereichen des Innen- und Verteidigungsministeriums weiter unterrepräsentiert (Hauptgrund: mangelnde Qualifikation), obwohl spezielle Anstrengungen unternommen wurden, qualifizierte Minderheitenangehörige einzustellen. [US Department of State:

Macedonia. Country Report on Human Rights Practices - 2009, 11.3.2010, Section 5, National/Racial/Ethnic Minorities].

 

Die albanische Volksgruppe übt in Mazedonien über die ethnisch-albanischen Parteien, die hier jeweils zur Regierungskoalition gehören, einen großen Einfluss aus. Dieser Einfluss hat der Lage der ethnischen Albaner in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Eine Umfrage, die vom UNDP im Jahre 2006 finanziert wurde, zeigt, dass ein Großteil der albanischen Volksgruppe heute Mazedonien positiv gegenüber steht und bereit ist, Mazedonien als "ihren Staat" zu akzeptieren. Die meisten ethnischen Albaner (über 70 %) sehen ihre Zukunft hier optimistisch, optimistischer als die ethnischen Mazedonier. Ein deutliches Zeichen für den großen politischen Einfluss der albanischen Volksgruppe ist die Tatsache, dass der mazedonische Ombudsmann ein ethnischer Albaner (der frühere Justizminister Mehmeti, nominiert von der DUI) ist. Ethnische Albaner sind in allen Teilen der Verwaltung und in allen Entscheidungsgremien präsent.

 

Berichte über Drohungen, Misshandlungen oder allgemeine Diskriminierung sind nicht bekannt geworden. Die albanische Volksgruppe übt in der mazedonischen Regierung, auch in der neuen Regierung Gruevski, einen starken Einfluss aus. Dieser politische Einfluss lässt Drohungen, Misshandlungen und allgemeine Diskriminierung nicht zu. [Österreichische Botschaft Skopje:

Republik Mazedonien - Asylländerbericht- 2006, Jänner 2007 , Seite 45;

 

Österreichische Botschaft Skopje: Republik Mazedonien - Asylländerbericht- 2008, Stand 25.06.2008, Seite 37]

 

Vom Staat angeregte, unterstützte oder geduldete Repressionen durch Dritte sind in Mazedonien nicht erkennbar. Nationalistische oder andere Ausschreitungen gegen ethnisch, religiös oder anders definierte Gruppen werden in Mazedonien durch die staatlichen Stellen unterbunden, wobei gelegentlich der - kaum belegbare - Vorwurf erhoben wird, dass dies nicht immer ohne Verzögerung erfolge. [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005 , Seite 14]

 

Türken

 

Der türkischen Minderheit gehören gem. Volkszählung 3,8 % der Bevölkerung an. Türkische Parteien können auch mit Stimmen islamischer Mazedonier und Bosnier rechnen - ihr Stimmenpotential ist deshalb größer als dasjenige der deklarierten Türken.

 

TMP - Türkische Reform Partei:

 

Auf der Liste der VMRO-DPMNE wurde 2002 der Spitzenkandidat dieser Partei, Adnan Kjahil, im Wahlkreis 5, wo es viele islamische Mazedonier gibt, welche Kandidaten türkischer Parteien wählen, in die Kammer gewählt. In das 1998 gewählte Parlament ist ?ahil auf der Liste der DA Tupurkovskis gewählt worden. Kjahil, ein Mittelschulprofessor (für Chemie) und Nachkomme ottomanischer Paschas, schloss sich nach Aufspaltung der VMRO-DPMNE in der letzten Legislaturperiode der Bauernpartei des früheren VMRO-Generalsekretärs Marijan Gjorcev an. Die TMP rief 2004 zur Unterstützung des Referendums gegen das Gemeindegrenzengesetz auf, was den Interessen der türkischen Minderheit entsprach. Bei den Parlamentswahlen 2006 kandidierte die TMP auf der Liste der Wahlkoalition der VMRO-DPMNE. Ihr Spitzenkandidat Kjahil erhielt aber nur einen hinteren Listenplatz, was seinen Einzug in das Parlament verunmöglichte. Kjahil war danach Minister ohne Portefeuille Regierungsmitglied. Bei den Wahlen 2008 spielte die TMP keine Rolle mehr.

 

DPT - Demokratische Partei der Türken:

 

Die laizistisch eingestellte DPT ist die traditionelle Partei der Türken in Mazedonien, welche sich sowohl bei den Wahlen 2002 als auch 2006 der SDSM-Koalition "Zusammen für Mazedonien" anschloss. Die Partei wird aktiv von den laizistisch eingestellten Behörden der Türkei (d. h. dem türkischen Außenministerium und der Armee) unterstützt. Ihr Parteichef Kenan Hasipi wurde im Wahlkreis 5 gewählt. In der Abgeordnetenkammer hat sich die DPT in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr der SDSM-Fraktion angeschlossen. Ein Teil der Partei boykottierte wegen der Benachteiligung der ethnischen Türken bei der Neuziehung der Gemeindegrenzen im Jahre 2004 die 2005 abgehaltenen Gemeinderatswahlen.

 

Die DPT hat sich nach den Parlamentswahlen 2006 zunächst der ethnisch-albanischen BDI angenähert. Die DPT soll der BDI versprochen haben, dass sie bei Badinter-Abstimmungen im Parlament mit ihren beiden Abgeordneten die Haltung der BDI-Abgeordneten unterstützen wird. Gegenleistung der BDI waren Beschlüsse der BDI-beherrschten Gemeinderäte in Gostivar und Vrapciste, das Türkische (obwohl weniger als 20 % der Bevölkerung dieser Gemeinden zur türkischen Volksgruppe gehört) in diesen Gemeinden zu einer zusätzlichen (dritten) Amtssprache zu machen.

 

Im Mai 2007 hat sich die DPT wieder von der BDI entfernt, weil die Beschlüsse betreffend die türkische Amtssprache in den zwei erwähnten Gemeinden nicht implementiert wurden. Die DPT verhandelte deshalb mit der Regierung über ihre Zustimmung zu Regierungsvorhaben, um mit den Stimmen der Abgeordneten der kleinen Minderheiten Badinter-Mehrheiten ohne DUI- Stimmen zu Stande zu bringen. Die DPT verlangte in den Verhandlungen mit der Gruevski - Regierung zusammen mit den anderen Politikern der kleinen Minderheiten eine abgesicherte und gesetzlich garantierte Zahl von Abgeordneten für die kleinen Minderheiten, ein eigenes Ministerium für die Minderheiten und ein Gesetz, das die Rechte der kleinen Minderheiten besser definieren sollte. Ergebnis der Verhandlungen mit der Regierung ist, dass die Regierung den Vertretern der kleinen Minderheiten 10 gesicherte Abgeordnetensitze zusätzlich zu den bisher 120 Sitzen, eine Agentur für Minderheitenfragen und das verlangte Gesetz versprach.

 

Bei den Parlamentswahlen 2008 schloss sich die DPT der Koalition "Für ein besseres Mazedonien" unter der Führung der VMRO-DPMNE an. Die Koalition erreichte 63 Sitze (von 120). Ein Sitz ging an an die DPT (Kenan Hasipi)

 

In der Regierung ist die DPT durch Hadi Nezir als Minister ohne Portefeuille vertreten. Er ist Präsident der Kommission für auswärtige Angelegenheiten.

 

[Österreichische Botschaft Skopje: Republik Mazedonien - Asylländerbericht- 2008, Stand 25.06.2008, Seiten 15-16; European Forum for Democracy and Solidarity: FYR of Macedonia, 22.07.2008; Webseite der Regierung der Republik Mazedonien http://www.vlada.mk/?q=node/3154 (03.03.2010)]

 

Roma

 

Bei der Volkszählung von 2002 wurde für die Roma nur ein Bevölkerungsanteil von 2,66 % festgestellt.

 

Die Ergebnisse der Volkszählungen geben die wahre ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung kaum exakt wieder, da viele Personen ihre eigentliche Volkszugehörigkeit nicht deklarieren möchten. Dies trifft auch auf Roma zu, welche sich häufig als Türken, Mazedonier oder als Albaner bezeichnen. Die wirkliche Zahl der Roma ist schwer erfassbar, weil manche Roma über keine Geburtsurkunden verfügen. Auch Personen, welche in illegal errichteten Häusern leben, was auf viele Roma zutrifft, werden bei Volkszählungen in der Regel nicht berücksichtigt. Die Schätzung von Roma- Politikern, dass etwa 6 % der Bevölkerung zu dieser Volksgruppe gehören, dürfte zutreffend sein.

 

Im Parlament sind die Roma durch SR - Roma-Bund und die Vereinigte Roma-Partei vertreten. Diese Parteien haben nach den Wahlen 2008 jeweils einen Sitz im Parlament inne.

 

Die Partei der Demokratischen Roma-Kräfte in Mazedonien und die Partei für die Roma-Integration haben von der neuen Regierung einzelne Positionen in der Verwaltung und in staatlichen Betrieben erhalten.

 

Roma klagten über weitreichende soziale Diskriminierung. NGOs und internationale Experten berichteten, dass Arbeitgeber den Roma Jobs verwehrten, einige Roma beschwerten sich über mangelnden Zugang zum Sozialwesen.

 

Die Regierung finanzierte die Umsetzung der nationalen Roma - Strategie im Rahmen der Roma-Dekade, darunter Hilfestellung bei Bildung, Unterkunft, Arbeit und Entwicklung von Infrastruktur. Weiters wurden Roma- Informationszentren finanziert, die die Roma zu Bildungs-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen weiterleiteten.

 

Roma-Kinder haben die niedrigste Alphabetisierungsrate und noch immer eine niedrige Schulbesuchs- und Abschlussquote. 61 Prozent schließen die Grundschule ab, 17 Prozent die Sekundarausbildung.

 

Verstärkte Finanzierung durch NGOs und die Regierung zum Abbau von Bildungsbarrieren von Roma führten zu einer erhöhten Schulbesuchsrate. Für das Schuljahr 2009 - 2010 sind im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr 13,4 Prozent mehr Roma - Schüler im primären und 26 Prozent mehr im sekundären Bereich eingeschrieben.

 

Die Arbeitslosenquote ist hoch, sie liegt bei 88 Prozent (die allgemeine Quote beträgt 35 Prozent), geschätzte zwei Drittel der Roma leben unter der Armutsgrenze. Im öffentlichen Sektor sind Roma weiterhin unterrepräsentiert. Insgesamt sind 77 ethnische Roma (davon 67 im uniformierten Dienst) bei der mazedonischen Polizei tätig.

 

Offiziell wurden keine Fälle von Polizeigewalt gegen Roma gemeldet, in Einzelfällen werden Roma bei Amtshandlungen ihnen gegenüber von Polizeibeamten zu hart behandelt.

 

Reisepässe werden mazedonischen Staatsbürgern auf Antrag ausgestellt. Notwendig dafür sind die persönliche Vorsprache bei der Antragstellung sowie die Vorlage eines Personalausweises, für dessen erstmalige Ausstellung eine Geburtsurkunde, ein Staatsbürgerschaftsnachweis und ein Personalausweis eines der Elternteile erforderlich sind. Personaldokumente sind erforderlich, um Sozialhilfe beziehen zu können und in den Genuss der Krankenversicherung zu kommen. Das grundsätzliche Problem bei der Beschaffung von Identitäts- und sonstigen Dokumenten besteht darin, dass viele Roma weder sich noch ihre Kinder bei den zuständigen staatlichen Stellen registrieren lassen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Roma, die im Besitz eines Reisepasses sind, auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe und Krankenversicherung erfüllen.

 

Grundversorgung:

 

Die Existenzbedingungen in Mazedonien werden auch Jahre nach der Unabhängigkeit durch die schwierige Lage einer (lange Zeit von politischen Krisen und bewaffneten Konflikten immer wieder beeinträchtigten) Wirtschaft im Umbruch bestimmt, die sich nur langsam erholt. Diese ist insbesondere durch hohe Arbeitslosigkeit und niedriges Durchschnittseinkommen (ca. 244 Euro im Monat) gekennzeichnet, allerdings auf der anderen Seite positiv durch relativ stabile Staatsfinanzen und Währungsrelationen .

 

[Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005 , Seite 18]

 

Die Arbeitslosenrate wird voraussichtlich bis Ende 2009 auf beinahe 40% ansteigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass viele Arbeitnehmer nicht legal beschäftigt sind. Viele Personen, welche als Arbeitslose gemeldet sind, dürften de facto als Schwarzarbeiter tätig sein. Sie melden sich als Arbeitslose an, um gratis in den Genuss der Leistungen der sozialen Krankenversicherung zu kommen. Unangemeldete Arbeitskräfte gibt es insbesondere in der Bauwirtschaft, in der Textil- und in der Schuhindustrie, wo u. a. griechische sowie italienische Unternehmer die hier übliche Schwarzarbeit ausnützen.

 

[Österreichische Botschaft Skopje: Republik Mazedonien - Asylländerbericht- 2008, Stand 25.06.2008, Seite 41; Österreichische Botschaft Skopje: Asylländerbericht Mazedonien Oktober 09]

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist jedoch, auch über den Grundbedarf hinaus, gewährleistet. [Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mazedonien, 28.01.2005 , Seite 18]

 

Die Versorgung mit Lebensmitteln und mit den Artikeln des täglichen Bedarfs funktioniert ohne Probleme. Die vielen Mazedonier mit geringem Einkommen ernähren sich aus Produkten ihrer kleinen Gärten, betreiben Subsistenzwirtschaft, halten Ziegen, die sie z. B. in den städtischen Parkanlagen, auf den vielen unbebauten Feldern um die Städte und in staatlichen Wäldern weiden lassen. Geschätzte 40 % der inländischen Lebensmittel werden nicht über offizielle Märkte verkauft, sondern im Familien- und Freundeskreis getauscht oder vermarktet. Hunger gibt es kein

Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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