RS AsylGH Erkenntnis 2011/02/04 B3 240008-0/2008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2011
beobachten
merken
Rechtssatz

Rechtssatz 1

 

Dem Vorbringen des Beschwerdeführers, er sei "ignoriert" und von seinen Arbeitskollegen gemieden worden, ist zu entgegen, dass darin keine Verfolgung zu erblicken ist.

Schlagworte
Diskriminierung, mangelnde Asylrelevanz
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2011
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten