RS Vwgh 2009/3/10 2008/12/0022

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Veröffentlicht am 10.03.2009
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Rechtssatz

Für die Frage der Verletzung einer Entscheidungspflicht ist nur das von der Partei im Verwaltungsverfahren tatsächlich erhobene Begehren maßgebend, nicht jedoch ein möglicherweise aus Anlass einer Manuduktion erst zu erhebendes.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120022.X03

Im RIS seit

02.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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