RS Vwgh 2009/2/26 2006/05/0283

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs8;

Rechtssatz

Das Wesen eines Bauvorhabens (hier: Errichtung eines Mobilfunksendemastes samt Technikcontainer) ändert sich durch eine Projektmodifikation nicht, wenn diese im Wesentlichen ausschließlich in einer Änderung der Situierung zu Gunsten des Nachbarn besteht(Hinweis das hg. Erkenntnis vom 29. April 2008, Zl. 2007/05/0313).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006050283.X02

Im RIS seit

31.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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