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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/05/0343 E 18. Dezember 2006 RS 7Stammrechtssatz
Bei der Erfüllungsfrist ist auf die technische Durchführbarkeit der Arbeiten und nicht etwa auf die Dauer eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens Bedacht zu nehmen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. Juni 1991, Zl. 91/05/0094).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008050249.X08Im RIS seit
31.03.2009Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009