RS Vwgh 2009/3/10 2008/12/0006

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Veröffentlicht am 10.03.2009
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Index

DE-63 Beamtendienstrecht Deutschland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
BeamtenG Bayern 1998 Art88b;
GehG 1956 §12 Abs2f Z1;
GehG 1956 §20c Abs2a;
GehG 1956 §20c;
JubiläumszuwendungsV Beamte Richter Bayern 2005;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Aus § 20c GehG 1956 kann nicht abgeleitet werden, dass die Gewährung einer Jubiläumszuwendung aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 40 Jahren jene aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren notwendigerweise voraussetzt, sodass die Gewährung einer Jubiläumszuwendung aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 40 Jahren - die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt - auch dann möglich ist, wenn der Beamte nicht in den Genuss einer Jubiläumszuwendung aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren gelangte.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchBesondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120006.X01

Im RIS seit

15.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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