RS Vwgh 2009/2/25 2004/03/0119

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Veröffentlicht am 25.02.2009
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §60;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/02/0360 E 25. Juni 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH ist nicht berechtigt eine Beweiswürdigung der Behörde mit der Begründung zu verwerfen, dass auch ein anderer Ablauf der Ereignisse bzw. ein anderer Sachverhalt schlüssig begründbar wäre.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemeinfreie BeweiswürdigungSachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2004030119.X03

Im RIS seit

27.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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