RS AsylGH Erkenntnis 2009/02/26 C9 256185-0/2008

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Veröffentlicht am 26.02.2009
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

 

Die in Spruchpunkt III des angefochtenen Bescheides angeordnete Ausweisung ist nicht zielstaatsbezogen formuliert. Eine solche nicht zielstaatsbezogene Formulierung der Ausweisung des Asylwerbers entspricht nicht dem Gesetz (VwGH 26.07.2005, Zl. 2005/20/0278 unter Hinweis auf VwGH 30.06.2005, Zl. 2005/20/0108).

Schlagworte
Ausweisung, Herkunftsstaat
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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