RS Vwgh 2009/2/24 2008/22/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §10;
NAG 2005 §81 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/22/0088 2008/22/0090 2008/22/0089

Rechtssatz

Es besteht kein Grund zur Annahme, dass mit der in § 81 Abs. 1 NAG 2005 enthaltenen Wendung "Verfahren auf Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen" nicht auch solche Verfahren erfasst wären, denen ein Antrag auf Ausstellung einer Dokumentation eines bereits bestehenden Aufenthaltsrechtes umfasst wäre (vgl. dazu insbes. auch die Überschrift des 3. Hauptstückes des 1. Teiles des NAG 2005 "Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen", wobei sich in diesem Hauptstück auch Regelungen betreffend Dokumentationen von bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten finden).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008220087.X02

Im RIS seit

23.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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