RS OGH 2009/02/24 10Ob15/09i

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Veröffentlicht am 24.02.2009
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Rechtssatz

Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat.

Entscheidungstexte
  • 10 Ob 15/09i
    Entscheidungstext OGH 24.02.2009 10 Ob 15/09i
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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