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L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
B-VG Art137 / BescheidLeitsatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Klagsführung gegen den - durch Aufrechnung geltend gemachten - Rückersatz zuviel zugebilligter Leistungen nach dem Wr SozialhilfeG als aussichtslos; Zurückweisung der Klage angesichts des rechtskräftigen bescheidmäßigen Abspruches über die Rückforderung von Geldleistungen und deren Aufrechnung mit Gegenleistungen zu gewärtigenEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klagen, SozialhilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:A19.2008Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010