RS Vwgh 2009/2/4 2007/12/0157

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Veröffentlicht am 04.02.2009
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §178 idF 2001/I/087;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 lita idF 1999/I/132;

Rechtssatz

Es wäre auch dann nicht vom Erfüllen des Definitivstellungserfordernisses des Punktes 21.4. lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 auszugehen gewesen, wenn dessen Nichterfüllung mangels veröffentlichungstauglicher wissenschaftlicher Ergebnisse auf rechtswidriges Verhalten von Vorgesetzten zurückzuführen gewesen wäre (vgl. in diesem Zusammenhang zum entsprechenden Definitivstellungserfordernis nach lit. b leg. cit. das hg. Erkenntnis vom 13. Juni 2003, Zl. 2002/12/0297 = Slg. Nr. 16.108/A).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007120157.X06

Im RIS seit

02.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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