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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §178 idF 2001/I/087;Rechtssatz
Es wäre auch dann nicht vom Erfüllen des Definitivstellungserfordernisses des Punktes 21.4. lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 auszugehen gewesen, wenn dessen Nichterfüllung mangels veröffentlichungstauglicher wissenschaftlicher Ergebnisse auf rechtswidriges Verhalten von Vorgesetzten zurückzuführen gewesen wäre (vgl. in diesem Zusammenhang zum entsprechenden Definitivstellungserfordernis nach lit. b leg. cit. das hg. Erkenntnis vom 13. Juni 2003, Zl. 2002/12/0297 = Slg. Nr. 16.108/A).Es wäre auch dann nicht vom Erfüllen des Definitivstellungserfordernisses des Punktes 21.4. Litera a, der Anlage 1 zum BDG 1979 auszugehen gewesen, wenn dessen Nichterfüllung mangels veröffentlichungstauglicher wissenschaftlicher Ergebnisse auf rechtswidriges Verhalten von Vorgesetzten zurückzuführen gewesen wäre vergleiche in diesem Zusammenhang zum entsprechenden Definitivstellungserfordernis nach Litera b, leg. cit. das hg. Erkenntnis vom 13. Juni 2003, Zl. 2002/12/0297 = Slg. Nr. 16.108/A).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120157.X06Im RIS seit
02.03.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009